Maskenpflicht
Es gilt ein dreistufiges Warnsystem:
In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.
Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.
In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien.
Ab Montag, 13. September 2021, gilt Warnstufe 1. -> Keine Maskenpflicht im Freien und im Unterricht am Platz.
Quarantäne
Im Falle einer positiv auf Covid-19 getesteten Person in einer Klasse/einem Oberstufenjahrgang muss sich nur diese Person für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Alle weiteren Schülerinnen und Schüler der Klasse können den Unterricht weiterhin besuchen.
In diesen Klassen gilt für die fünf Schultage nach Bekanntwerden des positiven Tests eine durchgängige Maskenpflicht an der Schule (im Gebäude, während des Unterrichts und im Freien). Darüber hinaus werden an den fünf Tagen tägliche Selbsttests durchgeführt.
Bei einem positiven Fall in der Oberstufe gelten die Regelungen für den gesamten Jahrgang.