Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 tritt §28b des Infektionsschutzgesetzes wieder außer Kraft. Gleichwohl wird die Testpflicht ab diesem Datum an allen Schulen bis zu den Sommerferien wie bisher, also zweimal wöchentlich, weiterbestehen. (§13 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungs-verordnung).
Neben den Tests, die in der Schule durchgeführt werden, werden auch Testergebnisse offizieller Teststellen sowie selbstdurchgeführte Tests zu Hause mit ausgefüllter qualifizierter Selbstauskunft akzeptiert. Diese Auskunft darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Storck
Schulleiter