Für den Antrag gilt:
Beurlaubungen bis zu drei Tagen erfolgen durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer. Über längere Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter, ebenso über Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag gemäß unserer Hausordnung spätestens eine Woche im Voraus eingereicht werden muss.
