Nachweis Masernschutz

Das Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 sieht vor, dass alle Personen (Kinder und Erwachsene), die an Schulen tätig und nach 1970 geboren sind, einen Nachweis über erfolgte Masern-Impfungen vorweisen müssen.
-> Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

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