Die entsprechenden Anträge können ab sofort auch online gestellt werden, die Möglichkeit der bisherigen „Papier-Antragstellung“ bleibt aber erhalten.
Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz (SchulG) und § 33 Privatschulgesetz sowie der Schülerbeförderungs-Satzung die notwendigen Fahrkosten für die Beförderung zur Schule.
Die entsprechenden Anträge können ab sofort auch online gestellt werden, die Möglichkeit der bisherigen „Papier-Antragstellung“ bleibt aber erhalten.